WEBVTT - generated by Videoportal der Uni Paderborn

1
00:00:01.000 --> 00:00:04.800
﻿Herzlich willkommen zu dieser Präsentation&nbsp;
“KI-Einsatz im Studium – ein kurzer&nbsp;&nbsp;

2
00:00:04.800 --> 00:00:09.000
rechtlicher Überblick” - es geht hier&nbsp;
um wichtige, rechtliche Grundlagen,&nbsp;&nbsp;

3
00:00:09.000 --> 00:00:14.240
wenn du generative KI in deinem Studium nutzen&nbsp;
möchtest. In einem Exkurs findet sich außerdem&nbsp;&nbsp;

4
00:00:14.240 --> 00:00:19.840
eine rechtliche Einordnung zu Situationen,
wenn&nbsp; Studierende Lehrveranstaltungen
aufzeichnen.  &nbsp;

5
00:00:19.840 --> 00:00:25.240
Eine kurze Information noch zur Lizenz&nbsp;
– CC BY SA – diese Lizenz bedeutet,&nbsp;&nbsp;

6
00:00:25.240 --> 00:00:29.320
dass du diese Präsentation zum Beispiel auch&nbsp;
an andere Interessierte weitergeben darfst.
&nbsp;

7
00:00:30.920 --> 00:00:36.120
Aber steigen wir ein mit dem KI-Einsatz. Die&nbsp;
Nutzung generativer KI-Systeme im Studium ist&nbsp;&nbsp;

8
00:00:36.120 --> 00:00:41.080
mittlerweile meist erwünscht und auch etabliert&nbsp;
– ob dies konkret auch für Prüfungen gilt,&nbsp;&nbsp;

9
00:00:41.080 --> 00:00:46.600
das können die Lehrenden frei entscheiden.
Wichtig&nbsp; ist beim Einsatz von KI generell
rechtliche&nbsp;&nbsp;

10
00:00:46.600 --> 00:00:52.000
Vorgaben einzuhalten und insoweit fremde Rechte&nbsp;
zu respektieren. Vieles was technisch leicht&nbsp;&nbsp;

11
00:00:52.000 --> 00:00:56.160
umsetzbar ist kann bestimmten, rechtlichen&nbsp;
Einschränkungen unterliegen. Es können dabei&nbsp;&nbsp;

12
00:00:56.160 --> 00:01:01.000
unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen sein,&nbsp;
das Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrechte
- und&nbsp;&nbsp;

13
00:01:01.000 --> 00:01:07.000
insoweit auch Grundrechte – das Urheberrecht
und&nbsp; die Vorgaben der EU weit geltenden
KI-Verordnung. &nbsp;

14
00:01:09.000 --> 00:01:13.000
Beginnen wir mit dem Datenschutz-Recht. Dabei
geht&nbsp; es immer um die Verarbeitung personenbezogener&nbsp;&nbsp;

15
00:01:13.000 --> 00:01:19.000
Daten, inwieweit das zulässig ist. Aber&nbsp;
was sind überhaupt Personenbezogene Daten?&nbsp;&nbsp;

16
00:01:19.000 --> 00:01:23.000
Dazu zählen zum Beispiel Namen, Kontaktdaten,&nbsp;
Matrikelnummern, Lebensläufe, aber auch die
IP&nbsp;&nbsp;

17
00:01:23.000 --> 00:01:29.000
eines Rechners die dem Anschlussinhaber*in&nbsp;
zugeordnet werden kann. Aber auch eine&nbsp;&nbsp;

18
00:01:29.000 --> 00:01:32.000
handschriftliche Matheklausur oder mündliche&nbsp;
Prüfung, das heißt bereits die Handschrift
oder&nbsp;&nbsp;

19
00:01:32.000 --> 00:01:37.000
Stimme kann personenbezogen sein, weil man
den&nbsp; Prüfling eventuell darüber identifizieren
kann. &nbsp;

20
00:01:38.000 --> 00:01:42.000
Wenn du nun Eingaben an die KI machst,&nbsp;
werden Personenbezogene Daten in der Regel&nbsp;&nbsp;

21
00:01:42.000 --> 00:01:47.000
an Drittländer übermittelt - das sind meist
die&nbsp; USA. Das kann betreffen: deine Promptinhalte,&nbsp;&nbsp;

22
00:01:47.000 --> 00:01:53.000
von dir hochgeladene Dateien, aber eben&nbsp;
auch die IP-Adresse und so weiter. Diese&nbsp;&nbsp;

23
00:01:53.000 --> 00:01:58.000
Dateien – oder Daten – werden dann vom
KI-System&nbsp; verarbeitet und fließen eventuell
sogar in die&nbsp;&nbsp;

24
00:01:58.000 --> 00:02:03.000
Trainingsdaten ein, je nach Einstellungen,&nbsp;
die du gewählt hast. Wichtig zu wissen für&nbsp;&nbsp;

25
00:02:03.000 --> 00:02:08.000
die Verarbeitung Personenbezogener Daten braucht&nbsp;
man immer eine Rechtsgrundlage: entweder eine&nbsp;&nbsp;

26
00:02:08.000 --> 00:02:13.000
Gesetzliche oder eine Einwilligung – aber
weder&nbsp; das eine noch das andere liegt
in der Regel vor. &nbsp;

27
00:02:13.000 --> 00:02:17.000
Das heißt als Grundregel gilt:&nbsp; Keine
Personenbezogenen Daten&nbsp;&nbsp;

28
00:02:17.000 --> 00:02:24.000
in KI-Systeme hochladen oder eingeben.  Ausnahmen
sind wiederrum denkbar für lokal auf dem&nbsp;&nbsp;

29
00:02:24.000 --> 00:02:28.000
Rechner gehostete, beziehungsweise installierte&nbsp;
KI-Systeme. Das können zum Beispiel sein:&nbsp;&nbsp;

30
00:02:28.000 --> 00:02:34.000
Ollama oder LM Studio. Die Nutzung solcher&nbsp;
Systeme ist rechtlich gewissermaßen vergleichbar&nbsp;&nbsp;

31
00:02:34.000 --> 00:02:39.000
mit Speicherung von Dateien auf dem eigenen&nbsp;
Rechner. Beachte in technischer Hinsicht insoweit,&nbsp;&nbsp;

32
00:02:39.000 --> 00:02:43.000
dass du entsprechend Arbeitsspeicher hast.
Kommen wir jetzt zur Frage inwieweit auch&nbsp;&nbsp;

33
00:02:43.000 --> 00:02:49.000
Persönlichkeitsrechte und Grundrechte betroffen&nbsp;
sein können. Wenn du mit Personenbezogenen
Daten,&nbsp;&nbsp;

34
00:02:49.000 --> 00:02:53.000
Fotos und so weiter promptest, kann dies&nbsp;
das Recht auf Kontrolle über die eigenen&nbsp;&nbsp;

35
00:02:53.000 --> 00:02:56.000
Bilder und Informationen betreffen.&nbsp; Denkbar
sind dann Verletzungen des&nbsp;&nbsp;

36
00:02:56.000 --> 00:03:00.000
allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das&nbsp;
Recht auf Schutz der eigenen Daten,&nbsp;&nbsp;

37
00:03:00.000 --> 00:03:06.000
und des Rechts am eigenen Bild, das als Ausprägung&nbsp;
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gilt.
&nbsp;

38
00:03:06.000 --> 00:03:10.000
Grundsätzlich gilt: Betroffene haben das Recht&nbsp;
eigenständig über die Nutzung ihrer Daten,&nbsp;&nbsp;

39
00:03:10.000 --> 00:03:15.000
Fotos, Videos und so weiter zu entscheiden.&nbsp;
Das Problem ist: sind Daten einmal im System,&nbsp;&nbsp;

40
00:03:15.000 --> 00:03:20.000
ist auch eine Löschung aus den&nbsp; Systemen
wiederum kaum realisierbar. &nbsp;

41
00:03:20.000 --> 00:03:25.000
Deshalb merk dir: Eingaben können diese&nbsp;
Rechte verletzen – sieh daher in der Regel&nbsp;&nbsp;

42
00:03:25.000 --> 00:03:30.000
davon ab – und mach dir aber auch bewusst,&nbsp;
dass auch hier Ausnahmen möglich sind,&nbsp;&nbsp;

43
00:03:30.000 --> 00:03:35.000
für öffentlich bereits zugängliche Informationen&nbsp;
zu einer Person, zum Beispiel die Autorschaft&nbsp;&nbsp;

44
00:03:35.000 --> 00:03:40.000
eines Artikels oder ähnliches. Kommen wir
nun zur urheberrechtlichen&nbsp;&nbsp;

45
00:03:40.000 --> 00:03:44.000
Einordnung des Ganzen. Diese ist in zweierlei&nbsp;
Hinsicht interessant: einmal bezüglich des&nbsp;&nbsp;

46
00:03:44.000 --> 00:03:48.000
Inputs, aber auch bezüglich des Outputs. Wir
starten einmal mit dem Input, als den&nbsp;&nbsp;

47
00:03:48.000 --> 00:03:53.000
Eingaben, beziehungsweise Prompts. Mit eigenen&nbsp;
Entwürfen und so weiter zu arbeiten, also
zu&nbsp;&nbsp;

48
00:03:53.000 --> 00:03:57.000
prompten, ist in aller Regel unproblematisch.&nbsp;
Anders kann es aber aussehen, wenn ich fremde,&nbsp;&nbsp;

49
00:03:57.000 --> 00:04:02.000
geschützte Werke hochladen möchte, denn&nbsp;
wissenschaftliche Aufsätze, Präsentationen,&nbsp;&nbsp;

50
00:04:02.000 --> 00:04:07.000
Bilder, et cetera gelten in aller Regel als&nbsp;
urheberrechtlich geschützt. Nun ist es so,
dass&nbsp;&nbsp;

51
00:04:07.000 --> 00:04:11.000
die Nutzungsbedingungen der KI-Systeme verlangen,&nbsp;
dass ich über die Rechte an dem, was ich hochlade,&nbsp;&nbsp;

52
00:04:11.000 --> 00:04:16.000
verfüge und auch generell gilt, dass ich eine&nbsp;
urheberrechtliche Erlaubnis brauche, für das,&nbsp;&nbsp;

53
00:04:16.000 --> 00:04:21.000
was ich tue, wenn es denn eine urheberrechtliche&nbsp;
Relevanz hat. Zu dieser Frage haben wir noch
keine&nbsp;&nbsp;

54
00:04:21.000 --> 00:04:24.000
Rechtssprechung, aber man kann wohl sagen,
dass&nbsp; die herrschende Meinung davon ausgeht,
dass der&nbsp;&nbsp;

55
00:04:24.000 --> 00:04:29.000
Upload in KI-Systeme eher als urheberrechtlich&nbsp;
relevant – als Vervielfältigung – gilt,&nbsp;&nbsp;

56
00:04:29.000 --> 00:04:34.000
sodass ich die Erlaubnis brauche. Es gilt also
an der Stelle urheberrechtliche&nbsp;&nbsp;

57
00:04:34.000 --> 00:04:38.000
Verletzungen zu vermeiden und auf Material&nbsp;
zurückzugreifen, was entweder nicht mehr&nbsp;&nbsp;

58
00:04:38.000 --> 00:04:43.000
geschützt ist oder eventuell unter&nbsp; einer
CC-Lizenz steht, zum Beispiel CC&nbsp;&nbsp;

59
00:04:43.000 --> 00:04:49.000
BY oder CC BY SA. Damit sollte das gehen. Kommen
wir jetzt zur Output-Seite – man kann&nbsp;&nbsp;

60
00:04:49.000 --> 00:04:53.000
es kurz zusammenfassen: in der Regel gilt&nbsp;
der Output als nicht geschützt. Wir haben&nbsp;&nbsp;

61
00:04:53.000 --> 00:04:58.000
dazu auch schon einen ersten Fall, den das&nbsp;
Amtsgericht München entschieden hat. Da hat&nbsp;&nbsp;

62
00:04:58.000 --> 00:05:02.000
jemand KI-generiert Grafiken erzeugt, auch
mit&nbsp; mehreren Prompts gearbeitet, aber
trotzdem hat&nbsp;&nbsp;

63
00:05:02.000 --> 00:05:08.000
das Gericht gesagt, dass da eigenpersönliche
Züge&nbsp; des Anwenders fehlen, sodass da
nicht von einem&nbsp;&nbsp;

64
00:05:08.000 --> 00:05:14.000
Schutz auszugehen war. Der Grund ist, dass
das&nbsp; KI-System selber nicht als Urheber
zählt, weil es&nbsp;&nbsp;

65
00:05:14.000 --> 00:05:20.000
keine natürliche Person ist und dass die Inhalte,&nbsp;
insoweit also in der public domain, sind –
das&nbsp;&nbsp;

66
00:05:20.000 --> 00:05:25.000
heißt gemeinfrei – und durch andere nutzbar.
Aber – und das wird gar nicht so selten&nbsp;&nbsp;

67
00:05:25.000 --> 00:05:30.000
vorkommen – kann es so sein, dass KI-Output&nbsp;
auch noch weiter bearbeitet wird und dass diese&nbsp;&nbsp;

68
00:05:30.000 --> 00:05:36.000
Weiterbearbeitung zu einem Schutz führen kann,&nbsp;
auch wenn die Basis vielleicht KI-erzeugt ist.&nbsp;&nbsp;

69
00:05:36.000 --> 00:05:40.000
An der Stelle ist es dann wichtig, wer hat&nbsp;
die Weiterbearbeitung vorgenommen, sodass,&nbsp;&nbsp;

70
00:05:40.000 --> 00:05:44.000
falls ein Urheberrechtsschutz entstanden ist
–&nbsp; eine Schöpfungshöhe – ich bei
der Person dann&nbsp;&nbsp;

71
00:05:44.000 --> 00:05:51.000
anfragen müsste. Und ich muss auch aufpassen,
wenn&nbsp; im Output Reproduktion fremde, urheberrechtlich&nbsp;&nbsp;

72
00:05:51.000 --> 00:05:57.000
geschützte Werke zu erkennen sind. Dann sollte
ich&nbsp; die nicht weiter nutzen, beziehungsweise
anfragen&nbsp;&nbsp;

73
00:05:57.000 --> 00:06:03.000
wenn ich eine entsprechende Nutzung plane.
Die eben vorgenommene urheberrechtliche&nbsp;&nbsp;

74
00:06:03.000 --> 00:06:08.000
Bewertung hat auch Auswirkungen auf die&nbsp;
Möglichkeit der CC-Lizenzierung von KI-Output,&nbsp;&nbsp;

75
00:06:08.000 --> 00:06:14.000
denn die Möglichkeit der CC-Lizenzierung hängt&nbsp;
ab von der Art des Materials, mit dem ich es
zu&nbsp;&nbsp;

76
00:06:14.000 --> 00:06:20.000
tun habe. Geht es um rein KI-generierte&nbsp;
Inhalte oder um KI-generierte Inhalte,&nbsp;&nbsp;

77
00:06:20.000 --> 00:06:25.000
die von mir noch bearbeitet wurden, oder aber&nbsp;
um eigene, geschützte Inhalte, die ich durch
ein&nbsp;&nbsp;

78
00:06:25.000 --> 00:06:30.000
KI-System noch habe bearbeiten lassen? Man
muss&nbsp; sich vor Augen führen: eine CC-Lizenzierung
ist&nbsp;&nbsp;

79
00:06:30.000 --> 00:06:35.000
nur sinnvoll, wenn eine Schöpfungshöhe vorliegt&nbsp;
– sonst muss ich keine Rechte vergeben.
&nbsp;

80
00:06:35.000 --> 00:06:40.000
Daher muss ich also immer die Schöpfungshöhe
der&nbsp; Materialien prüfen und daraus folgt,
dass wenn ich&nbsp;&nbsp;

81
00:06:40.000 --> 00:06:46.000
es mit rein KI-generierten Inhalten zu tun
habe&nbsp; – also keine Schöpfungshöhe
vorliegt – ich keine&nbsp;&nbsp;

82
00:06:46.000 --> 00:06:51.000
CC-Lizenz brauche, sondern eine Kennzeichnung&nbsp;
als “gemeinfrei” oder “public domain”
reicht.  &nbsp;

83
00:06:52.000 --> 00:06:56.000
Habe ich eine Schöpfungshöhe durch&nbsp;
meine Bearbeitung erreicht, kann ich&nbsp;&nbsp;

84
00:06:56.000 --> 00:07:02.000
eine CC-Lizenz nach Wahl vergeben.  Waren meine
eigenen Inhalte, die ich&nbsp;&nbsp;

85
00:07:02.000 --> 00:07:06.000
hochgeladen habe, urheberrechtlich geschützt&nbsp;
– hatten sie eine Schöpfungshöhe – und
ist&nbsp;&nbsp;

86
00:07:06.000 --> 00:07:13.000
die KI-Bearbeitung gering ausgefallen, kann
ich&nbsp; ebenfalls eine CC-Lizenz nach Wahl
anbringen. &nbsp;

87
00:07:13.000 --> 00:07:18.000
Damit zu den Kennzeichnungspflichten für&nbsp;
KI-Erzeugnisse. Als Grundregel lässt sich&nbsp;&nbsp;

88
00:07:18.000 --> 00:07:24.000
festhalten, dass Transparenz in den allermeisten&nbsp;
Fällen hilfreich und sinnvoll ist, aber es
besteht&nbsp;&nbsp;

89
00:07:24.000 --> 00:07:30.000
derzeit keine generelle Kennzeichnungspflicht.&nbsp;
Dennoch gelten bei wissenschaftlichen Arbeiten
die&nbsp;&nbsp;

90
00:07:30.000 --> 00:07:36.000
Grundsätze guter, wissenschaftlicher Praxis,
die&nbsp; zu beherzigen sind und gemäß Leitlinie
14 der DFG&nbsp;&nbsp;

91
00:07:36.000 --> 00:07:42.000
Leitlinien zur Sicherung guter, wissenschaftlicher&nbsp;
Praxis gilt, dass Autor*in ist, wer einen&nbsp;&nbsp;

92
00:07:42.000 --> 00:07:46.000
genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem
Inhalt&nbsp; einer wissenschaftlichen Arbeit
geleistet hat.&nbsp;&nbsp;

93
00:07:47.000 --> 00:07:51.000
Wichtig ist es daher allgemein, transparent&nbsp;
zu machen, wie man vorgegangen und zu den&nbsp;&nbsp;

94
00:07:51.000 --> 00:07:57.000
Arbeitsergebnissen gekommen ist, und es kann&nbsp;
häufig durchaus verpflichtende Vorgaben von&nbsp;&nbsp;

95
00:07:57.000 --> 00:08:02.000
den Prüfenden selbst, beziehungsweise in den
von&nbsp; diesen verwendeten Eigenständigkeitserklärungen&nbsp;&nbsp;

96
00:08:02.000 --> 00:08:07.000
geben. Auch aus Hochschulrecht allgemein, der&nbsp;
Prüfungsordnung oder KI-Richtlinien können&nbsp;&nbsp;

97
00:08:07.000 --> 00:08:11.000
sich solche verpflichtenden Vorgaben&nbsp;
ergeben. Das heißt: bestehen Vorgaben,&nbsp;&nbsp;

98
00:08:11.000 --> 00:08:15.000
sind diese auf jeden Fall zu beachten&nbsp;
und sollte der KI-Einsatz entsprechend&nbsp;&nbsp;

99
00:08:15.000 --> 00:08:22.000
transparent gemacht werden. Wie das umzusetzen&nbsp;
ist, dazu machen die Prüfenden häufig Vorgaben.
&nbsp;

100
00:08:22.000 --> 00:08:28.000
Der Vollständigkeit halber noch eine gesetzliche&nbsp;
Pflicht, die ab August 2026 gilt, für sogenannte&nbsp;&nbsp;

101
00:08:28.000 --> 00:08:34.000
“Deepfakes”, das heißt wirklich gezielte&nbsp;
Täuschungen, die KI-basiert sind, und für&nbsp;&nbsp;

102
00:08:34.000 --> 00:08:39.000
KI-erzeugte Informationen über Angelegenheiten
von&nbsp; öffentlichem Interesse gilt: diese
sind beide für&nbsp;&nbsp;

103
00:08:39.000 --> 00:08:46.000
studentische Arbeiten nicht im Vordergrund,
aber&nbsp; sollen hier an dieser Stelle einmal
erwähnt sein. &nbsp;

104
00:08:46.000 --> 00:08:50.000
Und nun noch zu dem angekündigten zweiten&nbsp;
Thema, und zwar nicht autorisierten Audio-&nbsp;&nbsp;

105
00:08:50.000 --> 00:08:55.000
oder Videomitschnitten von Lehrveranstaltungen&nbsp;
durch Studierende. Es kommt vor, dass Studierende&nbsp;&nbsp;

106
00:08:55.000 --> 00:08:59.000
den Wunsch haben Lehrveranstaltungen aufzuzeichnen&nbsp;
oder mitzuschneiden – nicht selten geschieht
dies&nbsp;&nbsp;

107
00:08:59.000 --> 00:09:04.000
dann heimlich und teils werden die Aufnahmen&nbsp;
auch weitergegeben oder sogar veröffentlicht.&nbsp;&nbsp;

108
00:09:04.000 --> 00:09:08.000
Die Gründe dafür können vielfältig sein,
zum&nbsp; Beispiel der Wunsch den behandelten
Stoff in Ruhe&nbsp;&nbsp;

109
00:09:08.000 --> 00:09:14.000
nachzubereiten, oder Verständnisschwierigkeiten.&nbsp;
Vielen ist dabei allerdings nicht bewusst,&nbsp;&nbsp;

110
00:09:14.000 --> 00:09:18.000
dass durch die Aufnahme eine Reihe an Rechten&nbsp;
berührt oder verletzt werden können. Grundrechte,&nbsp;&nbsp;

111
00:09:18.000 --> 00:09:23.000
Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte,&nbsp;
Datenschutzrecht, Hochschulrecht. Und letztlich&nbsp;&nbsp;

112
00:09:23.000 --> 00:09:27.000
kann das Ganze sogar eine strafrechtliche Relevanz&nbsp;
haben. Inwieweit die Rechte im Einzelnen betroffen&nbsp;&nbsp;

113
00:09:27.000 --> 00:09:33.000
sein können, dazu mehr auf den folgenden Folien.
Kommen wir zunächst zu den Persönlichkeitsrechten,&nbsp;&nbsp;

114
00:09:33.000 --> 00:09:38.000
beziehungsweise Grundrechten. Das Allgemeine&nbsp;
Persönlichkeitsrecht kann gleich in mehrfacher&nbsp;&nbsp;

115
00:09:38.000 --> 00:09:44.000
Ausprägung betroffen sein und zwar: das Recht&nbsp;
auf Selbstbestimmung und Selbstdarstellung,&nbsp;&nbsp;

116
00:09:44.000 --> 00:09:48.000
das Recht am eigenen Wort und an der eigenen&nbsp;
Stimme, das Recht auf Schutz der die eigene&nbsp;&nbsp;

117
00:09:48.000 --> 00:09:53.000
Person betreffenden Daten und auch das Recht
über&nbsp; die Verwendung des eigenen Erscheinungsbildes&nbsp;&nbsp;

118
00:09:53.000 --> 00:09:58.000
bestimmen zu können - das ist geregelt im
Recht&nbsp; am eigenen Bild. Man muss sich
vor Augen führen,&nbsp;&nbsp;

119
00:09:58.000 --> 00:10:02.000
dass sowohl die Rechte der Lehrenden, als auch&nbsp;
von Studierenden, die sich in Lehrveranstaltungen&nbsp;&nbsp;

120
00:10:02.000 --> 00:10:07.000
einbringen, betroffen sein können. Aber viel&nbsp;
wichtiger ist eigentlich, dass Lehrende und&nbsp;&nbsp;

121
00:10:07.000 --> 00:10:11.000
Studierende sich frei äußern können möchten,
ohne&nbsp; Rücksicht auf die öffentliche
Wirkung ihrer Worte,&nbsp;&nbsp;

122
00:10:11.000 --> 00:10:17.000
ihrer Stimme oder ihres Erscheinungsbildes.
Kommen wir nun zur Relevanz in Sachen&nbsp;&nbsp;

123
00:10:17.000 --> 00:10:22.000
Datenschutzrecht, Hochschulrecht und auch&nbsp;
Hausrecht. Die Verarbeitung, also die Aufnahme,&nbsp;&nbsp;

124
00:10:22.000 --> 00:10:26.000
Speicherung und auch Weiterverbreitung&nbsp;
personenbezogener Daten ist, wie wir schon
gehört&nbsp;&nbsp;

125
00:10:26.000 --> 00:10:31.000
hatten, nur erlaubt, wenn es eine Rechtsgrundlage&nbsp;
dafür gibt. Aber: Eine solche gibt es weder
in der&nbsp;&nbsp;

126
00:10:31.000 --> 00:10:37.000
DSGVO noch im Hochschulrecht. Und: Das Hausrecht,&nbsp;
das im Hochschulgesetz NRW geregelt ist,&nbsp;&nbsp;

127
00:10:37.000 --> 00:10:42.000
gewährt die Freiheit zu bestimmen, ob Aufnahmen&nbsp;
in bestimmten Räumen angefertigt werden dürfen.&nbsp;&nbsp;

128
00:10:42.000 --> 00:10:48.000
Das Hausrecht wird von den Lehrenden ausgeübt.
Es gilt also Verstöße zu vermeiden und sich
vor&nbsp;&nbsp;

129
00:10:48.000 --> 00:10:53.000
allem auch die Vorteile der freien Lehre bewusst&nbsp;
zu machen, denn es können wertvoller Austausch,&nbsp;&nbsp;

130
00:10:53.000 --> 00:10:56.000
sowohl mit den Lehrenden als auch&nbsp; mit
den Studierenden verloren gehen,&nbsp;&nbsp;

131
00:10:56.000 --> 00:11:01.000
wenn das Bewusstsein da ist, dass eine&nbsp;
Aufnahme läuft, oder auch laufen könnte.
&nbsp;

132
00:11:02.000 --> 00:11:07.000
Nun zum Urheberrecht. Durch Aufzeichnungen&nbsp;
können auch Urheberrechte betroffen sein,&nbsp;&nbsp;

133
00:11:07.000 --> 00:11:11.000
denn: die Formulierung oder Gestaltung eines&nbsp;
Lehrinhalts, zum Beispiel ein längerer Satz,&nbsp;&nbsp;

134
00:11:11.000 --> 00:11:16.000
ein ganzer Text, Präsentationsinhalte&nbsp;
wie Fotos, Schaubilder oder Grafiken,&nbsp;&nbsp;

135
00:11:16.000 --> 00:11:21.000
ist häufig urheberrechtlich geschützt. Auch&nbsp;
die Art und Weise, wie Lehrinhalte in einem&nbsp;&nbsp;

136
00:11:21.000 --> 00:11:25.000
Vortrag oder einer Präsentation vermittelt&nbsp;
oder diskutiert werden, kann urheberrechtlich&nbsp;&nbsp;

137
00:11:25.000 --> 00:11:30.000
geschützt sein. Das heißt: Werden Aufzeichnungen&nbsp;
gemacht entstehen Vervielfältigungen der Lehr-
und&nbsp;&nbsp;

138
00:11:30.000 --> 00:11:36.000
Präsentationsinhalte. Hierfür braucht man
eine&nbsp; Erlaubnis, die aber wiederum nicht
vorliegt. &nbsp;

139
00:11:36.000 --> 00:11:40.000
Eine besondere, urheberrechtliche Relevanz
bekommt&nbsp; das Ganze, wenn Aufzeichnungen
weitergegeben,&nbsp;&nbsp;

140
00:11:40.000 --> 00:11:46.000
auf Social Media geteilt oder in Systeme&nbsp;
generativer KI eingegeben werden. Davon&nbsp;&nbsp;

141
00:11:46.000 --> 00:11:52.000
sollte man also auf jeden Fall absehen. Abschließend
noch einige Worte zum Strafrecht.&nbsp;&nbsp;

142
00:11:52.000 --> 00:11:57.000
In besonders gravierenden Fällen sind tatsächlich&nbsp;
strafrechtliche Folgen möglich. Paragraf 201&nbsp;&nbsp;

143
00:11:57.000 --> 00:12:03.000
StGB schützt unter anderem die Unbefangenheit
des&nbsp; gesprochenen Wortes. Die Regelung
stellt insoweit&nbsp;&nbsp;

144
00:12:03.000 --> 00:12:09.000
die Verletzung des nicht öffentlich gesprochenen&nbsp;
Wortes unter Strafe. Eine Strafbarkeit nach
dieser&nbsp;&nbsp;

145
00:12:09.000 --> 00:12:13.000
Norm kann bei Aufzeichnungen nicht-öffentlicher&nbsp;
Lehrveranstaltungen daher nicht ausgeschlossen&nbsp;&nbsp;

146
00:12:13.000 --> 00:12:17.000
werden. Dies gilt insbesondere, wenn&nbsp;
heimlich angefertigte Mitschnitte&nbsp;&nbsp;

147
00:12:17.000 --> 00:12:22.000
in sozialen Netzwerken geteilt werden. Daher:
Keine Aufzeichnungen machen und erst recht&nbsp;&nbsp;

148
00:12:22.000 --> 00:12:27.000
diese nicht auf Social Media teilen. Falls
du&nbsp; schonmal darüber nachgedacht hast
aufzuzeichnen,&nbsp;&nbsp;

149
00:12:27.000 --> 00:12:33.000
hinterfrage immer, wie es dir oder anderen
mit&nbsp; heimlich angefertigten Aufnahmen
ginge und gehe&nbsp;&nbsp;

150
00:12:33.000 --> 00:12:38.000
lieber in den Austausch mit deinen Lehrenden.
Es wurden nun viele wichtige Punkte angesprochen,&nbsp;&nbsp;

151
00:12:38.000 --> 00:12:42.000
schön, dass du so lange durchgehalten hast.
Was&nbsp; sind so die wichtigsten Take Aways
für dich:&nbsp;&nbsp;

152
00:12:42.000 --> 00:12:47.000
Gehe respektvoll mit den Daten anderer und&nbsp;
deren Werken um, wenn du KI-Systeme benutzt,&nbsp;&nbsp;

153
00:12:47.000 --> 00:12:52.000
rein KI-generierte Inhalte sind frei nutzbar&nbsp;
– bei Bearbeitung des KI-Outputs können
aber&nbsp;&nbsp;

154
00:12:52.000 --> 00:12:57.000
Urheberrechte entstehen –, sind fremde,&nbsp;
geschützte Werke im KI-Output enthalten,&nbsp;&nbsp;

155
00:12:57.000 --> 00:13:03.000
ist Vorsicht geboten, eine CC-Lizenzierung&nbsp;
von KI-Output kommt nur in Frage, wenn eine&nbsp;&nbsp;

156
00:13:03.000 --> 00:13:09.000
Schöpfungshöhe vorliegt, sieh von Aufzeichnungen&nbsp;
von Lehrveranstaltungen ab und gehe stattdessen&nbsp;&nbsp;

157
00:13:09.000 --> 00:13:16.000
lieber in den Austausch mit deinen Lehrenden,&nbsp;
um zu besprechen, was optimiert werden kann.

